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Ja zum Eidgenössischen Schwingfest
Die Landsgemeinde hat sich ohne Diskussion für einen Kredit für die Kandidatur, Organisation und Durchführung des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025 in Mollis ausgesprochen. Dafür stellt der Kanton Glarus maximal 2,2 Millionen Franken zur Verfügung. Für die Durchführung des Anlasses gibt es auch eine Kandidatur aus St.Gallen.
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Ja zum neuen Raumentwicklungs- und Baugesetz
Die Landsgemeinde verabschiedete das neue Gesetz ohne Änderungen. Diesem Entscheid ging eine lange Diskussion voraus. Es wurden mehrere Anträge gestellt. Vor allem die Mehrwertabgabe gab zu reden. Nun wurde diese wie vorgeschlagen auf «mindestens 20 Prozent» festgelegt. Die Linken wollten 30 Prozent abschöpfen, die SVP nicht mehr als 20 Prozent analog zum Bundesgesetz.
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Alle Traktanden
Traktandum | Entscheid | |
1. | Eröffnung der Landsgemeinde | |
2. | Wahlen in die Glarner Gerichte | |
3. | Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2018 | 53 % + 2% Bausteuer |
4. | Änderung des Steuergesetzes | Ja |
5. | Memorialsantrag «Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts im Kanton Glarus» | Abgelehnt |
6. | Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung | Ja |
7. | Gesetz über die politischen Rechte | Ja |
8. | Beitrag von maximal 2,2 Millionen Franken an das geplante Eidgenössische Schwingfest 2025 in Mollis | Ja |
9. | Änderung des Gesetzes über die Gerichtsorganisation des Kantons Glarus | Ja |
10. | Änderung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes | Ja |
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