Der Fall hatte Wellen geworfen: Mitte Juli 2009 holten die Bündner Behörden in der Dunkelheit 110 Schafe von einer Unterengadiner Alp, weil sich der Halter geweigert hatte, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Die Schafe wurden danach sofort geimpft.
Der Kantonstierarzt hatte für die Aktion Feuerwehr und Polizei aufgeboten. Die Zwangsimpfung hatte ein juristisches Nachspiel. Der Besitzer der Schafe, ein überzeugter Impfgegner, erstatte Anzeige.
Der Kantonstierarzt wurde des Amtsmissbrauchs und der Tierquälerei bezichtigt.Die Bündner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Kantonstierarzt allerdings ein. Und das Kantonsgericht wies eine Beschwerde gegen die Einstellung ab.
Eventuell Einwände des Bauern neu prüfen
Erfolgreich war der Impfgegner nun vor Bundesgericht. Die Richter in Lausanne hiessen seine Beschwerde gut. Das Kantonsgericht habe sich nur unzulänglich mit den Argumenten des Beschwerdeführers befasst und dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, heisst es im Urteil.
Das Bundesgericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und wies das Kantonsgericht an, sich mit den Argumenten des Schafzüchters auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden. Dabei werde auch zu prüfen sein, ob sich die Einwände des Beschwerdeführers anhand der aktuellen Beweislage beurteilen liessen oder ob allenfalls weitere Beweise zu erheben seien, schreibt das Gericht.