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Fall Kümmertshausen Kein Auftragsmord nachgewiesen

Die insgesamt 14 Angeklagten standen wegen rund 30 Anklagepunkten vor Gericht. Von Erpressung über Betäubungsmittelhandel bis zu vorsätzlicher Tötung lauteten die Vorwürfe. Bezirksrichter Thomas Pleuler erklärte, dass viele Beweise nicht verwertbar gewesen seien. Im komplexen Fall würden deshalb verschiedene Fragezeichen bleiben.

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«Kronzeuge» im Gericht verhaftet
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 22.01.2018. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 56 Sekunden.

Die Schuldsprüche

  • Der Kronzeuge, welcher den ganzen Fall ins Rollen brachte, ist schuldig der eventualvorsätzlichen Tötung durch Unterlassung. Demnach sieht es das Gericht als erwiesen an, dass er bei der Tötung dabei war, aber diese nicht selbst durchführte.
  • Der mutmassliche Bandenboss ist schuldig der Anstiftung zu Raub. Demnach soll er eine Gruppe Männer beauftragt haben, Drogen in Kümmertshausen abzuholen. Dass er den Auftrag zur Tötung gegeben haben soll, ist allerdings nicht erwiesen.
  • Die mutmassliche Nummer Zwei der Bande wurde bezüglich der Anklage im Zusammenhang mit der Tötung in Kümmertshausen freigesprochen.
  • Insgesamt gab es in vielen Anklagepunkten für die 14 Angeklagten Freisprüche. Allerdings gab es auch einige Schuldsprüche, unter anderem betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Erpressung.
  • Zwei Angeklagten wird in der Türkei der Prozess gemacht.
  • Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig und können weitergezogen werden.

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