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Ostschweiz Fall Rehetobel: Auftraggeber noch nicht angeklagt

Letzte Woche hat das Bundesgericht die Strafe gegen die sogenannten «Schläger von Rehetobel» bestätigt. Die drei Männer hatten vor drei Jahren einen Landwirt zusammengeschlagen und schwer verletzt. Der Mann, der die drei Schläger angeheuert hatte, wurde bislang nicht zur Rechenschaft gezogen.

Drei Männer passten im Juni 2010 einen heute 37jährigen Landwirt in seinem Stall in Rehetobel ab, schlugen ihn zusammen und verletzten ihn dabei schwer. Die Männer hatten für die Tat Geld kassiert und im Auftrag des Nachbarn des Landwirts gehandelt. Der heute 59Jährige wollte seinem Nachbarn einen Denkzettel verpassen, weil dieser angeblich seine Kühe vergiften wollte. So steht es in der Anklageschrift.

Schläger bereits verurteilt

Die drei Schläger sind in der Zwischenzeit rechtskräftig verurteilt. Letzte Woche bestätigte das Bundesgericht die Urteile des Ausserrhoder Obergerichts. Der mutmassliche Auftraggeber und seine beiden Komplizen wurden bislang aber nicht angeklagt.

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Fall noch dieses Jahr vor Gericht bringen (3.7.13)
01:20 min
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Man habe zuerst das Bundesgerichtsurteil abwarten wollen, sagt der Ausserrhoder Staatsanwalt Thomas Bürgi. Jetzt, wo dieses vorliege, könne die Staatsanwaltschaft die drei Männer wegen Anstiftung zum Angriff und Anstiftung zur einfachen qualifizierten Körperverletzung anklagen.

Wann die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist noch unklar. Die Parteien seien an einem abgekürzten Verfahren interessiert. Dafür müssten sie sich aber mit dem Opfer einigen. Gelinge dies nicht, werde die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, sagt Bürgi. Sein Ziel ist es, den Fall noch in diesem Jahr vor Gericht zu bringen.

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