In den Kantonen Thurgau, St. Gallen, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden gilt kein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot. Allerdings weisen die Behörden darauf hin, dass erhebliche Waldbrandgefahr bestehe. Beim Entfachen von Feuern und beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sei höchste Vorsicht geboten.
Beda Sartory, Präsident der Schweizer Koordinationsstelle Feuerwerk, begrüsst den Entscheid. Er lobt zudem die Ostschweizer Kantone dafür, dass sie sich untereinander abgesprochen und klar kommuniziert haben.