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Ostschweiz Flugblätter verteilt und verurteilt

Weil er die Gemeinderäte von Walzenhausen als «Abzocker» bezeichnete, muss der Verfasser eines Flugblattes eine Busse zahlen.

Rücklick: Am 25. November 2012 müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der ausserrhodischen Gemeinde Walzenhausen über ein neues Entschädigungsreglement des Gemeinderates entscheiden. Brisant: Mit dem neuen Entschädigungsreglement würden die Gemeinderäten mehr Lohn erhalten.

Zu reden gibt im Vorfeld aber nicht nur die Lohnerhöhung, die sich die Gemeinderäte gleich selber geben wollen, sondern vor allem, dass sie darüber mehr schlecht als recht informierten.

Flugblatt verteilt

Mit einem Flugblatt will der Walzenhausener Theo Frey die Bürger aufklären. Auf dem Flugblatt listet er auf, welcher Gemeinderat wieviel mehr verdienen würde. Unterstellt den Gemeinderäten, sie wollten mit dem neuen Spesenreglement die Sozialabgaben umgehen - und: bezeichnet sie als «Abzocker».

Audio
Gericht soll Fall beurteilen (9.9.2013)
01:42 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.

Die Stimmbürger schicken die Vorlage bachab, sechs der sieben Gemeinderäte reichen bei der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft eine Ehrverletzungklage gegen Theo Frey ein. Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft verurteilt ihn wegen übler Nachrede zu einer Busse von 300 Franken und einer bedingten Geldstrafe. Dieses Urteil will Theo Frey nicht akzeptieren, wie er gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1 sagt. Er habe keine Ehrverletzung begangen und wolle, dass eine unabhängige gerichtliche Instanz diesen Fall beurteile.

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