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Ein Firmenschild auf dem Dach des FlowTex-Gebäudes.
Legende: Ein Firmenschild auf dem Dach des FlowTex-Gebäudes in Ettlingen bei Karlsruhe, fotografiert 2000. Keystone
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Gerichtsfall Die Suche nach den Millionen

Worum geht es: Der Ursprung des aufwendigen Falls liegt bei einem Wirtschaftsdelikt, das um das Jahr 2000 in Deutschland Schlagzeilen machte. Rund um die FlowTex GmbH waren Betrügereien mit dem Verkauf nicht existierender Bohrsysteme aufgeflogen. Die Schadenssumme ging in die Milliarden. 2001 wurde der Geschäftsführer der GmbH zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Ein grosser Teil der illegalen Gewinne blieb aber verschwunden.

Aktueller Prozess: Um diese Vermögenswerte geht es im Prozess im Kanton Thurgau. Die Anklage wirft den Beschuldigten vor, sie in Form von Luxusgütern und Kunstwerken im Wert von 25 Millionen Franken in die Schweiz verschoben und gewaschen zu haben. Angeklagt sind der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer, seine Ex-Frau sowie deren Anwalt. Eine Rolle spielen dabei unter anderem vier Bilder von Chagall, ein Diamant mit 51 Karat, ein Grundstück in St. Moritz, Gesellschaften in Panama und eine Bareinzahlung von mehreren Millionen auf ein Nummernkonto bei einer St. Galler Privatbank. Für den Prozess wurden Verhandlungstage bis Januar 2018 reserviert.

Der Prozessauftakt: Vor Gericht befragt wurden der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer, seine Ex-Frau sowie deren Anwalt, der sie bei den Vermögensgeschäften beraten hatte. Der Prozess begann mit der Befragung der drei Beschuldigten. Wie schon in der Vorinstanz machten sowohl der ehemalige Geschäftsführer wie auch seine Ex-Frau von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht nicht auszusagen. Nach der Befragung verlangte die Verteidigung, das Verfahren sei in verschiedenen Punkten einzustellen. Unter anderem argumentierte sie, die Vorwürfe wegen Geldwäscherei seien verjährt.

Erster Prozess:

Ähnlich aufwendig war bereits das Verfahren vor dem Bezirksgericht Frauenfeld: Nach insgesamt 20 Prozesstagen erfolgte das Urteil im Januar 2016. Die Ex-Frau des Geschäftsführers erhielt unter anderem wegen Veruntreuung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten - davon 12 Monate unbedingt. Der Anwalt der Frau wurde wegen bandenmässiger Geldwäscherei und Urkundenfälschung schuldig gesprochen und bekam eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Der ehemalige FlowTex-Geschäftsführer wurde wegen bandenmässiger Geldwäscherei zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt - die Hälfte davon bedingt. Dazu kamen für alle Angeklagten Geldstrafen zwischen 120 und 360 Tagessätzen. Diese Urteile lagen allerdings deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die beispielsweise für die Frau als
Hauptverantwortliche eine Freiheitsstrafe von 65 Monaten gefordert hatte. Alle Parteien legten Berufung ein: Die Staatsanwaltschaft fordert nun vor Obergericht höhere Strafen, die drei Angeklagten wollen Freisprüche.

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