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Ostschweiz Glarner Landwirt siegt im Streit mit Kirchgemeinde

Ein Landwirt aus Schänis muss nicht mehr für den Unterhalt des «Ewigen Lichts» in der römisch-katholischen Kirche Näfels aufkommen. Das Kantonsgericht Glarus befreite den Mann von einer Grundlast aus dem Jahre 1357. Er hatte sich gegen den Zahlzwang gewehrt.

Mitte des 14. Jahrhundert hatte ein Konrad Müller aus Niederurnen angeblich einen Heinrich Stucki getötet. Für dessen «Seelenheil» und um sich der Rache der Familie zu entziehen, stiftete Müller der Pfarrkirche Mollis ein «Ewiges Licht». Sollte er seiner «ewigdauernden» Verpflichtung nicht nachkommen, so würden seine Grundstücke an die Pfarrei verfallen.

Das «Ewige Licht» wurde im Zug der Reformation der Pfarrei Näfels zugesprochen und die Liegenschaftsbesitzer erfüllten ihre Verpflichtung während der folgenden Jahrhunderte weiter. Die Kosten für das Nussbaumöl für die Lampe beliefen sich nach Medienangaben pro Grundstück auf 70 Franken pro Jahr.

 Als die Kirchgemeinde Näfels die 655 Jahre alte Unterhaltspflicht im Grundbuch der Gemeinde eintragen wollte, wehrte sich einer der Grundstückbesitzer dagegen. Die Sache wurde ein Fall fürs Gericht. Die Präsidentin der Kirchgemeinde Daniela Gallati zeigt sich enttäuscht vom Urteil:

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