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Ostschweiz Gleiche Sozialhilfe-Regeln für alle St. Galler Gemeinden

Die St. Galler Regierung plant eine Revision des Sozialhilfegesetzes: Eine Vorlage behandelt der Kantonsrat in der Novembersession. Die kantonalen Richtlinien für die finanzielle Sozialhilfe sollen künftig für alle Gemeinden gelten. Bis jetzt kann jede Gemeinde selbstständig entscheiden.

Im August 2014 kündigte die Gemeinde St. Margrethen an, in der Sozialhilfe den Ansatz für den Grundbedarf um 7,5 Prozent zu kürzen. Schon länger haben Rorschach und Rorschacherberg die Sozialhilfe reduziert.

Im Kanton St. Gallen ist die Sozialhilfe Sache der Gemeinden. Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sind nicht verbindlich. Die meisten Kommunen richten sich nach den Empfehlungen der St. Gallischen Konferenz für Sozialhilfe (KOS), deren Ansätze bis zu fünf Prozent unter denjenigen der SKOS liegen.

Hauptgrund für die Revision des St. Galler Sozialhilfegesetzes ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu grösseren Unterschieden in der Praxis der Sozialämter im Kanton St. Gallen gekommen ist.

Solidarität zwischen Gemeinden

Die Vorlage zum Sozialhilfegesetz sieht vor, dass die St. Galler Regierung die Richtlinien künftig für allgemeinverbindlich erklären kann, wenn diese nicht nur im Einzelfall, sondern systematisch und durch mehrere Gemeinden unterschritten werden, wie es in einem Communiqué der St. Galler Staatskanzlei heisst.

Diese Klärung sei in der Vernehmlassung überwiegend begrüsst worden. Eine beachtliche Minderheit halte es aufgrund der Entwicklungen in der Sozialhilfe sogar angezeigt, direkt die nationalen SKOS-Richtlinien für verbindlich zu erklären.

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