Angesetzt wird beim Stalking (Auflauern, Belästigen), dem Umgang mit Bedrohungen sowie der Täter- und Opferberatung, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Bei Trennungen und Scheidungen wegen häuslicher Gewalt komme es häufig zu Drohungen und Stalking, heisst es. Neu soll die St. Galler Polizei gegen Stalker ein zehntägiges Annäherungs- und Kontaktverbot aussprechen können.
Im Januar 2014 beginnt zudem ein Pilotprojekt für ein verbessertes Bedrohungsmanagement. So sollen etwa Schulbehörden, Sozialämter und die Kindes- und Erwachsenenschutz-Behörden im Fall von Drohungen die Polizei informieren. Dazu müssen die Datenschutzbestimmungen angepasst werden.
In Zukunft sollen bei häuslicher Gewalt alle Täter und Opfer von Beratungsstellen kontaktiert werden. Bisher mussten sie dazu ihr Einverständnis geben. Und künftig soll die Polizei bei Wegweisungen wegen häuslicher Gewalt in jedem Fall die Beratungsstellen informieren.
St. Gallen hatte vor zehn Jahren als erster Kanton die polizeiliche Wegweisung bei häuslicher Gewalt eingeführt. Nun hat sich ein «runder Tisch» mit Erfolgen und Schwierigkeiten in der Praxis auseinandergesetzt. Darauf basierend, hat die Regierung Gesetzesänderungen ausgearbeitet.