Die Niederschläge und die kühleren Nächte mit Tau haben die Brandgefahr gesenkt, heisst es in den jeweiligen Mitteilungen der Kantone Thurgau, beider Appenzell und St. Gallen. Das seit rund drei Wochen geltende totale Feuer- und Feuerwerksverbot wird in diesen vier Kantonen aufgehoben. Im Wald und in Waldesnähe darf nach wie vor kein Feuer entfacht werden.
Feuerverbote (Stand 22.08.2018)
AI | AR | SG | TG | GL | |
Totales Feuerverbot | x | ||||
Feuerverbot im/am Wald | x | x | x | x | |
Waldbrandgefahr | Stufe 4 | Stufe 4 | Stufe 4-5 | Stufe 4 | Stufe 4 |
Grillieren auf einem offenen Feuer an Festen oder im privaten Raum ist wieder erlaubt. Die Gemeinden können allerdings ihre Feuerverbote weiter aufrechterhalten. Die Waldbrandgefahr ist nach wie vor auf Stufe vier «grosse Gefahr».
Der Kanton St. Gallen ruft die Bevölkerung nochmals explizit dazu auf, Wasser zu sparen und auf das Füllen des Pools oder Autowaschen zu verzichten.
Im Kanton Glarus gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot.