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Ostschweiz Hauswarte der Schule Erlen dürfen wieder arbeiten

Die anonymen Vorwürfe gegen zwei Hauswarte der Schule Erlen haben sich nicht erhärtet, eine Strafuntersuchung wurde nicht eingeleitet. Der Fall hat im Thurgau hohe Wellen geworfen. Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft aber sehr zurückhaltend, wenn Vorwürfe anonym erhoben werden.

«Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler war jederzeit vollumfänglich gewährleistet», schreibt die Schule Erlen in einem Brief an die Eltern. Die Untersuchungen hätten das gezeigt. Weiter bestehe kein Grund mehr, die Freistellungen aufrecht zu halten. Die beiden Abwarte, die seit August freigestellt waren, nehmen ihre Arbeit am 10. November wieder auf.

In aller Regel wandern solche Anzeigen in den Mülleimer.
Autor: Hans-Ruedi Graf Generalstaatsanwalt Thurgau

Grundsätzlich ist die Staatsanwaltschaft sehr zurückhaltend, was anonyme Anschuldigungen betrifft. «Eine anonyme Anzeige wird einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und im Normalfall nicht weiter beachtet», sagt der Thurgauer Generalstaatsanwalt Hans-Ruedi Graf. Im Fall von Erlen sei man aber aufgrund der Anzeige der Schule gezwungen gewesen, zu handeln.

Schule hat richtig reagiert

Überreagiert habe die Schule Erlen nicht, ist der externe Krisenmanager Herbert Wyss überzeugt. Die Schulbehörde habe zuerst die Polizei zur Beratung beigezogen. «Unter Berücksichtigung von allem, was die Schulbehörde gehört, gewusst oder gesehen hat, war sie verunsichert», so Herbert Wyss. Aus diesem Grund habe man sich schliesslich für eine Anzeige entschieden.

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