Die Glarner Regierung will das Obligatorium im kantonalen Tierschutzgesetz verankern.
Der Bund hat das Obligatorium per Ende 2016 abgeschafft. Die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter wurde auf Druck des Parlaments beschlossen.
Zur Fortführung der Kurse im Kanton Glarus muss die Regierung das Obligatorium nun im kantonalen Recht verankern.
Abgeschafft werden soll hingegen die Bewilligungspflicht für die Mehrfach-Hundehaltung, wie die Glarner Regierung am Dienstag mitteilte.
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