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Hundehaltung Obligatorischer Hundekurs

  • Die Glarner Regierung will das Obligatorium im kantonalen Tierschutzgesetz verankern.
  • Der Bund hat das Obligatorium per Ende 2016 abgeschafft. Die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter wurde auf Druck des Parlaments beschlossen.
  • Zur Fortführung der Kurse im Kanton Glarus muss die Regierung das Obligatorium nun im kantonalen Recht verankern.
  • Abgeschafft werden soll hingegen die Bewilligungspflicht für die Mehrfach-Hundehaltung, wie die Glarner Regierung am Dienstag mitteilte.

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