Das neue Informatikgesetz wurde bereits im Landrat, dem Glarner Kantonsparlament, heftig diskutiert. Die SP und die SVP stellten sich dagegen, dass der Kanton gemeinsam mit den Gemeinden die Informatikdienste auslagert. Diese sollen künftig von einer neuen öffentlich-rechtlichen Anstalt erledigt werden.
Die SP fürchtet um politischen Einfluss, die SVP möchte, dass die Gemeinden ihre Informatikdienstleistungen beim kantonalen Informatikamt einkaufen. Gegen diesen Vorschlag wehren sich allerdings die Gemeindepräsidenten. Sie wollen ein Mitspracherecht und deshalb eine öffentlich-rechtliche Anstalt gemeinsam mit dem Kanton.
Bedrohungen frühzeitig entgegentreten
Unumstritten, aber weit einschneidender für das Glarner Alltagsleben ist das neue Polizeigesetz. Dieses sieht eine neue Fachstelle vor. Bei dieser werden Daten von potenziell gefährlichen Bürgern gesammelt. Schätzt die Polizei eine Person für gefährlich ein, werden Fachleute wie Sozialarbeiter oder Psychologen beigezogen.
Wie lange die Daten allerdings bei der Polizei bleiben und ab wann jemand «potenziell gefährlich» ist, das ist noch nicht festgelegt.
Die Traktanden
1 | Eröffnung der Landsgemeinde |
2 | Wahlen A. Landamann und Landesstatthalter B. Gerichtsbehörden |
3 | Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2017 |
4 | Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen |
5 | Änderung des Energiegesetzes |
6 | Änderung des Gesetzes über das Personalwesen |
7 | A. Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus B. Änderung des Gesetzes über den Schutz von Personendaten |
8 | Beitrag von maximal 1,92 Millionen Franken an die Sanierung des Kunsthauses Glarus (Memorialsantrag Glarner Kunstverein) |
9 | Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht |
10 | Gesetz über die Informatik des Kantons Glarus und seiner Gemeinden |