Der Bund macht bei den mündlichen Sprachkenntnissen für Einbürgerungswillige ab Januar 2018 Vorgaben: Es gilt das sogenannte Referenzniveau B1. Im Thurgau soll im Mündlichen sogar das Referenzniveau B2 eingeführt werden, wie das Kantonsparlament am Mittwoch auf Antrag der SVP entschied. Der entsprechende Antrag von Pascal Schmid (SVP, Weinfelden) wurde in der ersten Lesung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht hauchdünn mit 58 zu 57 Stimmen angenommen.
Verschärfgung sei schickanös
Gegen eine Verschärfung der Sprachanforderungen bei Einbürgerungen waren SP und CVP, Grüne und Grünliberale. Der SVP gehe es darum, die Einbürgerungen von Eingewanderten der ersten Generation zu verhindern, sagte eine SP-Vertreterin. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse seien bereits durch den Bund verschärft worden. Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 ermöglichen normale Alltagsgespräche über vertraute Dinge aus Arbeit, Schule und Freizeit. Eine weitere Verschärfung der Sprachanforderungen sei unnötig und schikanös.
Bundesrecht wird angepasst
Das Thurgauer Einbürgerungsgesetz wird überarbeitet, weil das Bundesrecht auf Anfang 2018 ändert. Bisher waren die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nur sehr allgemein formuliert, was den Behörden einen grossen Ermessensspielraum gab. Neu sieht das Bundesrecht detaillierte Vorschriften vor. So müssen Einbürgerungswillige erfolgreich integriert sein. Dies setzt voraus, dass sie sich im Alltag in einer Landessprache verständigen können, und zwar in Wort und Schrift. Von Einbürgerungswilligen darf keine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgehen. Zudem brauchen Ausländer eine Niederlassungsbewilligung, um sich einbürgern lassen zu können. Bisher reichte auch eine vorläufige Aufnahme. |