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Ostschweiz Keine Strafuntersuchung gegen Circus Royal

Die «Stiftung für das Tier im Recht» hat eine Dressurnummer des Circus Royal mit Löwinnen kritisiert und eine Anzeige eingereicht. Die St. Galler Staatsanwaltschaft wird aber keine Strafuntersuchung eröffnen: Es liege keine Tierquälerei vor.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich bereits seit längerem gegen Vorführungen mit Wildtieren in Zirkussen ein. Im Fokus der Organisation steht vor allem der Circus Royal, der aufgefordert wurde, eine Dressurnummer mit Löwinnen einzustellen.

Am 9. August habe TIR gegen Verantwortliche des Circus Royal eine Strafanzeige wegen Tierquälerei eingereicht, teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft mit. Darin werde dem Zirkus vorgeworfen, sieben Löwinnen «erniedrigt und in ihrer Tierwürde verletzt» zu haben. Die Darbietung sei von der Organisation als «reine Machtdemonstration» bezeichnet worden.

Keine Erniedrigung der Raubtiere

Die Staatsanwaltschaft habe bei der Prüfung der Anzeige aber festgestellt, dass «keine tatbestandsmässige Erniedrigung der Löwinnen» vorliege. Es sei selbstverständlich, dass der Dompteur bei der Dressurnummer die Löwinnen dominiere.

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