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Thurgauer Spitalliste muss überarbeitet werden
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Ostschweiz Knatsch wegen Spitalliste: Thurgau verliert gegen Zürich

Streitpunkt ist die Klinik Aadorf. Weil sie auf der sogenannten Spitalliste aufgeführt ist, können sich auch Zürcher Patienten dort behandeln lassen. Dies kostet den Kanton Zürich jährlich viel Geld. Er hat deshalb eine Beschwerde eingereicht. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Möglich ist die Behandlung für Zürcher Patienten im Thurgau, weil sich die Klinik Aadorf auf der Thurgauer Spitalliste befindet. Seit 2012 gilt der Grundsatz der freien Spitalwahl. Deshalb ist der Kanton Zürich verpflichtet, bei Kliniken auf der Spitalliste für seine Bewohner mitzuzahlen.

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Interview mit dem Thurgauer Regierungsrat Jakob Stark
02:52 min
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Thurgauer Regierung widerspreche sich

Der Kanton Zürich reichte Beschwerde gegen die Aufnahme der Klinik Aadorf ein. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt nun: «Mit der Aufnahme der Klinik Aadorf (ohne Kapazitätslimitierung) in die Spitalliste Psychiatrie 2012 sind zusätzliche Kapazitäten für die ausserkantonale Nachfrage geschaffen worden, ohne dies mit den betroffenen Kantonen zu koordinieren. Dies entspricht nicht den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes».

Zudem widerspreche sich der Thurgauer Regierungsrat bei der eigenen Vorsorgeplanung, wonach die Klinik Aadorf weder innerkantonal noch ausserkantonal bedarfsnotwendig sei. Deshalb müsse die Spitallistenanpassung bei der Klinik Aadorf aufgehoben werden. Man müsse nochmals über die Bücher, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

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Zürcher fühlen sich bestätigt (8.12.2015)
02:57 min
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Nun gilt wieder die alte Liste

Nach Aussage des Thurgauer Regierungsrats Jakob Stark gilt mit dem Entscheid des Gerichts wieder die Spitalliste aus dem Jahr 2012 mit entsprechenden Kapazitätsgrenzen.

Reagiert hat auch die GDK, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Sie hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nun festlegen soll, wann sich die Kantone in Sachen Spitalliste zwingend abzusprechen haben. In sechs Monaten soll ein entsprechendes Regelwerk vorliegen. GDK-Zentralsekretär Michael Jordi spricht von «einer relativ dringlichen Sache.»

Klinik Aadorf sucht Gespräch mit Kanton

Direkte Konsequenzen habe der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht, heisst es seitens der Klinik Aadorf. «Unseres Erachtens wird dadurch der vom KVG vorgesehene interkantonale Preis- und Qualitätswettbewerb eingeschränkt», kritisiert Klinikdirektor Stephan Trier.

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Klinik Aadorf sucht Gespräch mit Kanton (9.12.2015)
02:18 min
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Die Klinik habe seit 20 Jahren einen stabilen Anteil an Zürcher Patienten von rund 30 Prozent. Dies werde sich auch in Zukunft nicht merklich ändern, schliesslich betreibe die Klinik Aadorf «keine Rekrutierung».

Man wolle jetzt auf jeden Fall das Gespräch mit dem Kanton Thurgau suchen, sagt Klinikdirektor Trier.

Bereits der zweite Fall

Zürich fühlt sich bestätigt
Sie habe nun schon zum zweiten Mal recht bekommen, sagt die Zürcher
Regierung. Bereits im Kanton Graubünden hat das Bundesverwaltungsgericht
die Beschwerde des Kantons Zürich gutgeheissen. Die Aufnahme der
Clinica Holistica Engiadina in Susch verstosse gegen die Bestimmungen
einer korrekten Spitalplanung.

Die Klinik in Zahlen

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Die Klinik Aadorf ist auf psychische Krankheiten spezialisiert und beschäftigt gut 100 Angestellte. Vier der 60 Betten sind auf der Thurgauer Spitalliste vertreten.

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