Möglich ist die Behandlung für Zürcher Patienten im Thurgau, weil sich die Klinik Aadorf auf der Thurgauer Spitalliste befindet. Seit 2012 gilt der Grundsatz der freien Spitalwahl. Deshalb ist der Kanton Zürich verpflichtet, bei Kliniken auf der Spitalliste für seine Bewohner mitzuzahlen.
Thurgauer Regierung widerspreche sich
Der Kanton Zürich reichte Beschwerde gegen die Aufnahme der Klinik Aadorf ein. Das Bundesverwaltungsgericht schreibt nun: «Mit der Aufnahme der Klinik Aadorf (ohne Kapazitätslimitierung) in die Spitalliste Psychiatrie 2012 sind zusätzliche Kapazitäten für die ausserkantonale Nachfrage geschaffen worden, ohne dies mit den betroffenen Kantonen zu koordinieren. Dies entspricht nicht den Vorgaben des Krankenversicherungsgesetzes».
Zudem widerspreche sich der Thurgauer Regierungsrat bei der eigenen Vorsorgeplanung, wonach die Klinik Aadorf weder innerkantonal noch ausserkantonal bedarfsnotwendig sei. Deshalb müsse die Spitallistenanpassung bei der Klinik Aadorf aufgehoben werden. Man müsse nochmals über die Bücher, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Nun gilt wieder die alte Liste
Nach Aussage des Thurgauer Regierungsrats Jakob Stark gilt mit dem Entscheid des Gerichts wieder die Spitalliste aus dem Jahr 2012 mit entsprechenden Kapazitätsgrenzen.
Reagiert hat auch die GDK, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren. Sie hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nun festlegen soll, wann sich die Kantone in Sachen Spitalliste zwingend abzusprechen haben. In sechs Monaten soll ein entsprechendes Regelwerk vorliegen. GDK-Zentralsekretär Michael Jordi spricht von «einer relativ dringlichen Sache.»
Klinik Aadorf sucht Gespräch mit Kanton
Direkte Konsequenzen habe der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht, heisst es seitens der Klinik Aadorf. «Unseres Erachtens wird dadurch der vom KVG vorgesehene interkantonale Preis- und Qualitätswettbewerb eingeschränkt», kritisiert Klinikdirektor Stephan Trier.
Die Klinik habe seit 20 Jahren einen stabilen Anteil an Zürcher Patienten von rund 30 Prozent. Dies werde sich auch in Zukunft nicht merklich ändern, schliesslich betreibe die Klinik Aadorf «keine Rekrutierung».
Man wolle jetzt auf jeden Fall das Gespräch mit dem Kanton Thurgau suchen, sagt Klinikdirektor Trier.
Bereits der zweite Fall
Sie habe nun schon zum zweiten Mal recht bekommen, sagt die Zürcher Regierung. Bereits im Kanton Graubünden hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Kantons Zürich gutgeheissen. Die Aufnahme der Clinica Holistica Engiadina in Susch verstosse gegen die Bestimmungen einer korrekten Spitalplanung. |
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