Ostschweiz - Kopftuchfall St. Margrethen: Freispruch für Eltern
Im Streit darüber, ob ein moslemisches Mädchen im st. gallischen St. Margrethen mit Kopftuch die Primarschule besuchen darf, ist ein Entscheid gefallen. Ein Einzelrichter des Kreisgerichts Rheintal hat die beiden Eltern freigesprochen.
Die Schule St. Margrethen hatte nach den Sommerferien 2013 von der Schülerin verlangt, den Unterricht ohne Kopftuch zu besuchen. Darauf blieb das Mädchen mehrere Wochen lang der Schule fern. Die Eltern erhoben beim kantonalen Bildungsdepartement Beschwerde gegen das Kopftuchverbot. Dort ist der Fall noch hängig.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Eltern im vergangenen Oktober bestraft. Sie sollen ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht verletzt, gegen das kantonale Volksschulgesetz und gegen amtliche Verfügungen verstossen haben. Die Eltern fochten den Strafbefehl an und standen deshalb am Mittwoch in Altstätten vor dem Einzelrichter.
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... ein Affront gegen unsere Gastfreundschaft - wird diese vermutlich nicht erhöhen! Wer finanziert das? Ein islamischer Verein, die Eltern selbst oder sogar der Staat selbst aufgrund Antrag kostenloser Prozessführung?
Etliche Kommentatoren hier regen sich über das Urteil auf. Warum eigentlich? In der Schweiz herrscht glücklicherweise Religionsfreiheit, festgelegt in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention . Das Gericht hat gemäß geltenden Gesetzen entschieden. Und: Wer gegen Kopftücher ist, müsste den Schülern konsequenterweise auch ein Kreuz an der Halskette verbieten. Ich frage mich, warum überhaupt soviel Aufhebens gemacht wird wegen eines Kopftuches. Wen stört das?
15 Kommentare
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