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Ostschweiz Kreuzlingen: Staatsanwalt zieht Urteil möglicherweise weiter

Die Thurgauer Staatsanwaltschaft erwägt, das Urteil gegen die beiden Schläger von Kreuzlingen vor Obergericht zu bringen. Das Bezirksgericht hatte am Dienstag einen der beiden Täter zu einer teilbedingten, den andern Täter zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Gerichtshammer
Legende: Für die Thurgauer Staatsanwaltschaft ist das Urteil gegen die Straftäter zu milde ausgefallen. colourbox

Die Staatsanwaltschaft hat dagegen vorsorglich Berufung angemeldet, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie an der Berufung festhält. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte den 24jährigen Haupttäter zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Davon muss der Mann sechs Monate absitzen. Der zweite Angeklagte, ein 22jähriger, erhielt eine bedingte Strafe von zwei Jahren.

Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen grundlos zwei junge Männer angegriffen und sie mit Fusstritten und Faustschlägen verletzt. Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Behörden veröffentlichten das Video im Internet, dies führte zur Verhaftung der Täter.

Hohe Strafen gefordert

Der Staatsanwalt forderte in der Gerichtsverhandlung für den Haupttäter eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten, weil der Mann einen Tötungsversuch in Kauf genommen habe. Für den zweiten Angeklagten beantragte der Staatsanwalt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

Das Bezirksgericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter den Anträgen der Anklage. Es stufte die Tat als versuchte schwere Körperverletzung ein, aber nicht als eventualvorsätzliche versuchte Tötung.

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