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Kritik an Onlinefahndung
Aus Schweiz aktuell vom 01.10.2015.
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Ostschweiz Kritik an Onlinefahndung der St. Galler Behörden

Die St. Galler Staatsanwaltschaft sucht nach FCB-Fans, die im März nach einem Fussballspiel in St. Gallen randalierten. Seit Montag tut sie dies mit unverpixelten Bildern der Beschuldigten im Internet. Darunter war auch ein Foto eines Mannes, der sich bereits gestellt hatte.

Am 15. März 2015 nach dem Spiel FCSG gegen FCB kam es zu Ausschreitungen. Basler Fans warfen mit Steinen und Knallkörpern, fünf Polizisten wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen setzte wie schon in früheren Fällen auf die Internetfahndung, stellt die Bilder der Verdächtigen erst verpixelt ins Internet, gibt ihnen Zeit sich zu melden.

Dies tut dann auch einer der Beschuldigten, er stellt sich bei der Polizei. Doch diese löscht das falsche Foto und am Montag erschien das Bild des Mannes unverpixelt im Netz, ein Versehen, das die Polizei bedauert.

Die Anwältin des Betroffenen, Manuela Schiller, sagt nun gegenüber «Schweiz aktuell», dieses Beispiel zeige, wie schädlich diese Art von Fahndung sei. Ein unberechenbares Instrument: «Ein Bild, das einmal im Netz ist, kann nicht mehr kontrolliert werden, ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person.» Sie überlegt sich nun rechtliche Schritte, redet von «Internetpranger», der nicht nötig sei.

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