Das Memorial für die Glarner Landsgemeinde 2019 umfasst 57 Seiten. Das ist deutlich weniger als die letztjährige Broschüre mit 124 Seiten. Vor allem drei Traktanden dürften zu reden geben: Die Ladenöffnungszeiten, das Steuergesetz und das Ruhetagsgesetz.
Landsgemeinde Glarus 2019
Ladenöffnungszeiten:
Ein Memorialsantrag wurde abgelehnt. Dieser wollte, dass die Läden an Samstagen und vor Feiertagen um 17:00 Uhr schliessen müssen. Damit sollte das Personal geschützt werden und für kleine wie grosse Läden gleich lange Spiesse geschaffen werden.
Steuerrecht:
Das Traktandum Steuerrecht umfasst fünf Punkte. Zwei davon stehen in Zusammenhang mit der Besteuerung von Statusfirmen und treten deshalb nur in Kraft, falls die nationale Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» am 19. Mai angenommen wird. Ein dritter Punkt beinhaltet einen Memorialsantrag, der verlangt, dass mehr Krankenkassenprämien von den Steuern abgezogen werden können. Die zwei übrigen Punkte dürften unbestritten sein.
Ruhetagsgesetz «Tanzverbot»:
Ein Memorialsantrag wollte das Verbot von Festen und Veranstaltungen an den fünf hohen Feiertagen aufheben. Die Regierung machte dazu einen Gegenvorschlag, der Veranstaltungen erlaubt, allerdings nur in geschlossenen Räumen. Daraufhin zogen die Initianten den Antrag zurück. Die Jungfreisinnigen haben jedoch angekündigt, sie wollen auf die ursprüngliche Forderung zurückkommen.
Auf dem Landsgemeindeplatz liegt am Sonntagmorgen vor Beginn der Landsgemeinde Schnee. Dass es kalt würde, war schon im Vorfeld klar. Dies sei jedoch kein Grund, die Landsgemeinde zu verschieben, hiess es auf Anfrage beim Kanton Glarus. Dazu müssten erhebliche Sicherheitsbedenken, wie beispielsweise durch einen Sturm, vorliegen. Die Landsgemeinde ist seit 1978 nicht mehr verschoben worden.