Die Tätigkeit der Lehrpersonen wird neu in drei Arbeitsfelder unterteilt: «Kernauftrag Unterricht», «erweiterter Berufsauftrag» und «besondere Aufträge», was beispielsweise die Funktion einer Klassenlehrperson sein kann.
Bisher wird die Arbeit der Lehrpersonen auf der Sekundarstufe II in Lektionen definiert. Analog zum Berufsauftrag der Volksschul-Lehrpersonen wird dies nun auch auf der Sekundarstufe II angepasst. Die Jahresarbeitszeit wird dabei auf rund 1906 Stunden festgelegt.
Für ein Vollzeitpensum von 1906 Stunden/Jahr bedeutet das:
Kernauftrag Unterricht | Erweiterter Berufsauftrag | Zusätzliche Aufträge |
---|---|---|
1800 Stunden | 110 Stunden | fakultativ |
Kommen zusätzliche Aufträge wie zum Beispiel die Funktion als Klassenlehrer hinzu, wird die Unterrichtsverpflichtung entsprechend gesenkt.
Die neuen Berufsaufträge für Mittelschul- und Berufsschullehrer gehen nun bis Anfang Oktober in die Vernehmlassung. Sie sollen auf das Schuljahr 2015/2016 in Kraft gesetzt werden.