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Ostschweiz Mammern muss einen Drittel seines Baulandes zurückzonen

Die Richtplanrevision im Kanton Thurgau trifft die Gemeinden unterschiedlich. Hart ist es für die Unterseegemeinde Mammern, die 2,7 Hektaren Bauland - also gut einen Drittel des gesamten Siedlungsgebietes - zurückzonen muss.

Gemäss dem neuen Richtplan müssen die Thurgauer Gemeinden insgesamt 200 Hektaren Bauland umzonen. Die Gemeinde Mammern muss 2,7 Hektaren ihres 7,5 Hektaren umfassenden Siedlungsgebietes umzonen.

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Eine Herkulesaufgabe (23.06.2016)
01:52 min
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Die Grundbesitzer sind an diesem Umstand nicht unschuldig: Mammern gilt als begehrte Wohnlage und immer wieder versuchten Interessenten, hier Bauland zu erwerben. Die Grundbesitzer liessen sie aber häufig abblitzen, wie Gemeindepräsident Hansjörg Lang auf Anfrage erklärte.

Nun hat der Kanton genug: Er ordnet die Rückzonung an. Der Gemeinderat von Mammern hat nun drei Jahre lang Zeit, den Entscheid umzusetzen. Bereits Ende Juni will er beraten, welche Liegenschaften konkret betroffen sind.

Hefenhofen zont um

Ebenfalls betroffen ist die Gemeinde Hefenhofen, die 0,8 Hektaren Wohnzone verschwinden lassen muss. Statt diese Fläche beispielsweise in Landwirtschaftsland zurückzuzonen, will die Gemeinde daraus Bauland für Unternehmen machen.

Die Grundbesitzer müssen als keinen grossen Wertverlust verkraften, wie dies in Mammern der Fall sein wird.

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