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Ostschweiz Milde Strafe für Schläger von Kreuzlingen

Sechs Monate Gefängnis, der Rest auf Bewährung. So lautet das Urteil gegen einen 24-Jährigen, der 2009 in Kreuzlingen zwei Personen brutal zusammengeschlagen hatte. Ein Mittäter erhält eine bedingte Strafe.

Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zwei Männer zusammengeschlagen. Aufgrund veröffentlichter Videoüberwachungsbilder konnten sie später ermittelt werden. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verhängte gegen den Haupttäter eine 30-monatige Gefängnisstrafe. Sechs Monate muss er absitzen, die Reststrafe wurde bedingt ausgesprochen mit einer Probezeit von drei Jahren.

Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung wurde der Angeschuldigte freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte für den 24-Jährigen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten gefordert.

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Die Urteilsbegründung (Martina Brassel, 6.3. 2013)
01:11 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 11 Sekunden.

Gegen den heute 22-jährigen Mittäter verhängte das Bezirksgericht Kreuzlingen am Dienstag eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Auch hier liegt das Strafmass unter dem Antrag des Staatsanwalts.

Die Art und Intensität, mit welcher die Täter auf ihre Opfer eingeschlagen und eingetreten hätten, sei verwerflich, begründete das Gericht seine Urteile. Aufgrund der Videoaufnahmen, mit welchen die Täter identifiziert wurden, handle es sich um einen einzigartigen Fall. Die Tat sei nicht geplant gewesen. Den Angeschuldigten habe kein direkter Vorsatz nachgewiesen werden können.

Auch der Tötungsvorsatz sei nicht bewiesen. Die Anträge der Staatsanwaltschaft seien viel zu hoch gewesen. Eines der Opfer erhält von den Tätern Schadenersatz von je 300 Franken sowie Genugtuung von je 200 Franken. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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