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Aus der Gerichtsverhandlung
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 21.01.2020. Bild: keystone
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Missbrauch in St. Galler Kita Kleine Verwahrung für Kita-Betreuer

Das Kreisgericht St. Gallen spricht eine Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren aus, aufgeschoben durch eine stationäre therapeutische Massnahme und ein lebenslanges Berufsverbot für den Kita-Mitarbeiter, der mehrere Buben sexuell misshandelt hat.

Im Juli 2018 wurde ein Kita-Mitarbeiter festgenommen. Er wird beschuldigt, in drei Fällen Kinder missbraucht und geschändet zu haben. Von diesen Taten und weiteren Situationen habe er Fotos und Videos gemacht und diese im Darknet veröffentlicht.

Am Dienstagmorgen stand der heute 34-Jährige vor dem St. Galler Kreisgericht. Dieses sprach eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten aus, aufgeschoben durch eine stationäre therapeutische Massnahme. Dazu kommt ein lebenslanges Tätigkeitsverbot. Der Schuldspruch lautet unter anderem auf mehrfache Schändung, mehrfache sexuelle Handlung und mehrfache Pornografie.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.

Beide Seiten waren sich einig, dass diese zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden soll. Der Beschuldigte gestand vor Gericht noch einmal, die Taten begangen zu haben. Er zeigte sich einsichtig und reuig.

Beschuldigter will Therapie

Auf alle Anschuldigungen sagte der Beschuldigte, dass seine Handlungen aus heutiger Sicht falsch seien und er seine Fehler einsehe. Sein grösster Fehler sei es gewesen, dass er geglaubt habe, dass er mit seinen pädophilen Neigungen selber umgehen könne.

Er betonte, dass er eine Therapie wolle und dass ein lebenslanges Berufsverbot für ihn richtig sei. Sein oberstes Ziel sei, irgendwann in Zukunft ein sicheres, deliktfreies Leben zu führen, ohne jemandem direkt oder indirekt zu schaden, sagte der Beschuldigte im Schlusswort.

Kinderpornografische Bilder und Videos

Die Ermittler hatten tausende von kinderpornografischen Bildern und Videos beim Verdächtigen gefunden. Diese hatte er aus dem Internet heruntergeladen. Er soll aber seit 2008 auch selber Fotos von kleinen Buben gemacht und diese zum Teil ins Internet gestellt haben.

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