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Ostschweiz Mutmassliche Immobilienbetrüger vor St. Galler Kantonsgericht

Das Kantonsgericht St. Gallen hat am Dienstagmorgen erneut im Prozess rund um einen grossen Immobilienbetrug verhandelt. Die vier Männer, die vor Gericht standen, beschuldigten sich teilweise gegenseitig. Ihre Verteidiger fordern Freisprüche.

Der Berufungsprozess fand bereits im Mai 2013 statt. Damals wurden drei der vier Beschuldigten befragt. Weil der vierte aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnahm, wurde ein weiterer Prozesstag anberaumt.

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Mutmasslicher Immobilienbetrug im grossen Stil (09.07.2013)
00:49 min
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Konkurs anmelden

Laut Anklage erschlichen die Hauptbeschuldigten mit gefälschten Dokumenten überhöhte Hypothekarkredite von über 70 Millionen Franken. Sie führten Banken und Versicherungen hinters Licht.

Die Liegenschaftenhändler kauften über Strohmänner oder Immobilienfirmen Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser. Immobilien die, zum Beispiel wegen Sanierungsbedarfs, günstig angeboten wurden.

Zwischen 2000 und 2004 sollen sie 136 Haus- und Wohnungskäufe in den drei Kantonen Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen getätigt haben.

Danach warben sie über Zeitungsinserate Käufer an und versprachen ihnen, sie könnten dabei bis zu einer Million Franken in einem Jahr verdienen. Die Käufer hofften, die Häuser und Wohnungen mit Gewinn weiter zu verkaufen. Stattdessen blieben sie auf ihren überteuerten Liegenschaften sitzen. Sie konnten die Bankzinsen nicht mehr bezahlen und mussten in den meisten Fällen Konkurs anmelden.

Wohnblock hinter Bäumen
Legende: Die Beschuldigten sollen dubiose Immobiliengeschäften getätigt haben. Keystone

Urteil noch nicht gefällt

Das Kreisgericht Wil hatte für die vier Beschuldigten im Mai 2010 Gefängnisstrafen zwischen sieben Jahren und 15 Monaten ausgesprochen. Es fällte in mehreren Anklagepunkten Schuldsprüche wegen gewerbsmässigen Betrugs und teilweise wegen Steuerbetrugs und Urkundendelikten. Im Berufungsverfahren beantragten die Verteidiger der Männer vollumfängliche Freisprüche.

Das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen steht noch aus.

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