Seit vier Jahren wird in den Gemeinden Hemberg, Neckertal, Oberhelfenschwil und Schönengrund AR das Projekt «Naturpark Neckertal» gefördert. Seit Beginn haben sich die Gemeinderäte hinter das Projekt gestellt.
Das Projekt wird von 2013 bis 2015 von Bund und Kantonen als Kandidat für einen Regionalen Naturpark unterstützt. Damit der Park im Neckertal weitergeführt werden kann und auch künftig Geld von Bund und Kantonen erhält, muss der Trägerverein ein Betriebsgesuch für die nächsten zehn Jahre einreichen. Teil dieses Gesuchs ist der Parkvertrag mit allen Parkgemeinden. Über diesen Vertrag stimmen nun die vier Gemeinden Ende November ab.
Der Vertrag formuliert die Ziele und Bedingungen, welche die Gemeinden im Neckertal erreichen wollen. Es geht dabei unter anderem um die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft, des Tourismus und der Landwirtschaft. Die Parkgesetzgebung bringt laut der Abstimmungsbroschüre keine zusätzlichen gesetzlichen Auflagen.
Gegner des Parks befürchten hingegen, dass ein Naturpark längerfristig neue Bestimmungen bringe. Dies könnte vor allem die Landwirtschaft treffen, heisst es unter anderem bei der Gegnerschaft.
Zeitplan für den Naturpark Neckertal
Volksabstimmung der vier Gemeinden | 30. November 2014 |
Einreichung Finanzierungsgesuch für Betrieb 2016-2019 | Januar 2015 |
Entscheid Finanzierung und Labelvergabe durch den Bund | Herbst 2015 |
Betrieb Naturpark Neckertal | 2016 |
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