Ein Jahr lang konnten sich Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen beim Bund melden und einen Solidaritätsbeitrag beantragen. Die Betroffenen konnten sich an eine kantonale Stelle wenden und erhielten Hilfe bei der Aktenrecherche und beim Erstellen des Gesuchs.
Ende März ist die Frist für solche Gesuche abgelaufen. Kurz vor Ende der Frist hätten die Anfragen zugenommen, sagt Brigitte Huber von der Opferhilfe St. Gallen und beider Appenzell. Die Betroffenen hätten sich wohl mit Ablauf der Frist einen Ruck gegeben.
Für mich sind nicht die Zahlen wichtig, sondern jedes einzelne Schicksal.
Im Vergleich mit den vom Bund geschätzten Zahlen sind die tatsächlichen Zahlen in den Kantonen tief. «Wir hatten keine Erwartungen», sagt Urban Stäheli vom Staatsarchiv Thurgau. «Für mich sind nicht die Zahlen wichtig, sondern jedes einzelne Schicksal. Für die Betroffenen war der Gang zu uns häufig eine grosse Überwindung.»
Beratungen in den Kantonen
St. Gallen und beide Appenzell | 420 |
Thurgau | 85 |
Graubünden | 140 |
Die kantonalen Stellen rechnen den Betroffenen gute Chancen aus, dass ihre Gesuche vom Bund auch bewilligt werden. Gewissheit gebe es aber nie. Der Solidaritätsbeitrag pro Person ist auf bis zu 25'000 Franken festgesetzt.