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Glarner Landrat Politische Rechte werden ausgedehnt

Der Glarner Landrat will mehr Möglichkeiten schaffen für die Stellvertretung an der Urne. Der sogenannte Botengang soll erweitert werden, auch wenn er immer weniger genutzt wird.

Heute: Wenn jemand nicht an die Urne kann oder will, dann darf ein Stimmberechtigter aus dem gleichen Haushalt den Abstimmungszettel in die Urne werfen. Das darf er für maximal zwei Personen machen. Dieser Botengang werde zwar nicht mehr oft benutzt, sei aber dennoch verbreitet, hiess es im Landrat.

Neuer Vorschlag: Neu soll eine unbegrenzte Anzahl Stimmzettel aus dem gleichen Haushalt eingeworfen werden können. So kann beispielsweise der Vater den Stimmzettel der Mutter und der beiden volljährigen Kinder an die Urne bringen. Den Missbrauch fördere man damit nicht, sagte FDP-Landrat Roger Schneider. Bereits heute könne man mehrere Stimmzettel auch einfach in den Briefkasten werfen.

Der sogenannte Botengang sei zwar ein Auslaufmodell, tönte auch der zuständige Kommissionspräsident und Landrat der Grünen, Mathias Zopfi, an. Die Kommission habe aber keinen Grund gesehen, diese Möglichkeit zu verbieten.

Weitere Anpassungen im Gesetz über die Politischen Rechte:

  • Grundlagen für elektronische Stimmabgabe geschaffen
  • Die Landratsmandate sollen neu nach dem Sainte-Laguë-Verfahren verteilt werden
  • Die Regierung muss prüfen, welche Alternativen es zur sogenannten Altersguillotine gibt. Heute müssen Regierungsräte, Ständeräte und Richter mit 65 Jahren abtreten.

Das Gesetz über die Politischen Rechte wird nochmals im Landrat diskutiert. Dann entscheidet die Landsgemeinde.

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