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Ostschweiz Promille-Grenze: Für St. Galler Seepolizei ändert sich wenig

Für Kapitäne von Sport- und Freizeitschiffen gilt ab Mitte Februar der Blutalkoholgrenzwert von 0,5 Promille. So hat der Bundesrat entschieden, und die Kantone setzen die neue Regelung um. Für die St. Galler Seepolizei werde sich aber wenig ändern, heisst es auf Anfrage.

Wer mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, darf ab dem 15. Februar auf Schweizer Gewässern kein Schiff oder Boot führen. Mit dieser Änderung gilt im Schiffsverkehr derselbe Alkohol-Grenzwert wie im Strassenverkehr.

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Promille-Grenze auf See (20.1.2014)
01:48 min
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Auf dem Bodensee, dem oberen Zürichsee und dem Walensee führt die St. Galler Seepolizei jährlich rund 200 Kontrollen auf dem Wasser durch. Und daran werde sich wenig ändern, sagt Kurt Reich, Leiter Abteilung Schifffahrt des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons St. Gallen gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» auf SRF 1.

«Es ist nicht unsere Aufgabe Jagd auf irgendwelche Bootsführer zu machen. Wir werden unsere Kontrolltätigkeit nicht speziell darauf ausrichten. Und das wird auch nicht nötig sein.» So äussert sich Kurt Reich auf die Frage, was sich für die St. Galler Seepolizei mit der Einführung der neuen Promille-Grenze ändern werde.

Der einzige See in der Deutschschweiz, der bereits einen Promille-Wert kennt, ist der Bodensee. Dort gilt ein Blutalkoholgrenzwert von 0,8 Promille. Weil der Bodensee ein internationales Gewässer ist, gelten dort andere Regeln.

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