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Prozess in St. Gallen «Kind als Sexspielzeug missbraucht»

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Die Urteile stehen noch aus
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 15.03.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 25 Sekunden.

Die heute 31-jährige Mutter und ihr ehemaliger Sexpartner, heute 53 Jahre alt, hatten eine spezielle Art von Beziehung. Sie war seine Sklavin, er ihr «Herr». Dieses Abhängigkeitsverhältnis hielten sie auch in einer sogenannten «Seelenurkunde» fest. Darin schrieb die heute 31-Jährige, der «Herr» könne frei über sie und ihre damals fünfjährige Tochter verfügen. Ebenfalls stand darin, dass sie ihm ihre «Rechte als menschliches Wesen» abtrete. Und weiter: «Ebenso vertraue ich ihm die Erziehung meiner geliebten Tochter an.»

Wollten Mädchen zur Sexsklavin ausbilden

In den Monaten darauf wollten die beiden laut Anklage das fünfjährige Mädchen zur Sexsklavin ausbilden. Dabei soll es auch zu sexuellen Übergriffen seitens der Mutter auf die Tochter gekommen sein. Die Fotos und Videos davon schickte sie ihrem «Herrn».

Die Sklavin und ihr «Herr» haben das Kind als Sexspielzeug missbraucht
Autor: Staatsanwalt

Der Staatsanwalt forderte am Donnerstagmorgen für die beiden mehrjährige Freiheitsstrafen wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und im Falle der Mutter wegen mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Der Mann soll für fünf, die Mutter für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Ich liebe meine Tochter und will ihr Mami bleiben. Ich will ihr zeigen, dass sie mir fehlt.
Autor: Mutter

Die angeklagte Mutter legte vor Gericht ein Geständnis ab. Sie sagte, sie hätte eine gute Sklavin sein wollen und Angst gehabt, ihren Partner zu verlieren. Dieser wiederum versuchte, das Geschehene zu relativieren. Er sei nicht pädophil und es sei nicht seine Idee gewesen, dass Kind miteinzubeziehen. Der Impuls sei von der Mutter aus gekommen.

Die Verteidigerin der Mutter folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten forderte Freisprüche – und höchsten eine Verurteilung wegen Gehilfenschaft dazu. Entsprechend tiefer fiel auch der Strafantrag aus: zehn Monate bedingt.

Das Urteil steht noch aus.

Kind lebt bei Pflegefamilie

Das inzwischen acht Jahre alte Mädchen lebt bei einer Pflegefamilie, wird intensiv psychologische betreut. Die normale Schule kann das Mädchen noch nicht besuchen, sie sei zu stark traumatisiert, erklärte ihre Anwältin. Zu ihrer Mutter hat die Achtjährige regelmässig Kontakt. Sie telefonierten häufig und sie habe sie auch schon in der Strafanstalt besucht, erklärte die Mutter.

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