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Ostschweiz Regierung überlässt Höhe der Sozialhilfe vorerst den Gemeinden

Die St. Galler Regierung will den Gemeinden keine Vorschriften bei der Höhe der Sozialhilfe machen. Sie möchte sich die Möglichkeit dazu aber offen lassen und schlägt eine Revision des Sozialhilfe-Gesetzes vor. Damit antwortet die Regierung auf drei Motionen zum Thema Sozialhilfe.

Nachdem St. Margrethen im August 2014 die Sozialhilfe-Beiträge unter die empfohlenen Ansätze gesenkt hatte, schlug das Thema hohe Wellen.

Vor der Novembersession hat die Regierung nun zu allen drei Motionen Stellung genommen. Sie lehnt sowohl den Vorstoss der SP-Grünen-Fraktion ab wie auch denjenigen der SVP. Unterstützung findet nur ein überparteilich eingereichter Vorstoss, allerdings mit abgeschwächtem Wortlaut.

Linke will eine Kantonalisierung

Die Linke hatte vorgeschlagen, die Solidarität zwischen den Gemeinden zu stärken und entweder stark belastete Zentrumsgemeinden durch den Lastenausgleich besser zu unterstützen oder die Sozialhilfe zu kantonalisieren.

Die Regierung räumte zwar ein, dass die Entwicklung in einzelnen Gemeinden «Anlass zu Sorge» bereite. Es bestehe aber keine Notwendigkeit, die Sozialhilfe zu kantonalisieren. Solange sich die Gemeinden noch über die Ansätze verständigen könnten, «wäre dies problematisch», schrieb die Regierung.

SVP ist für Gemeindeautonomie

Die SVP wollte mit ihrer Motion einer Kantonalisierung einen zusätzlichen Riegel schieben und dazu einen Passus im Gesetz streichen. Darin erhält die Regierung die Möglichkeit, die Ansätze der Sozialhilfe für verbindlich zu erklären. Es seien die Gemeinden, die die Bedürfnisse der Sozialhilfebezüger am besten einschätzen könnten, argumentierte die SVP.

Der Kanton könne eingreifen, wenn die Gemeinden nicht mehr in der Lage seien, die Aufgabe wirtschaftlich wirksam zu lösen, bestätigte die Regierung. Sie will diese Möglichkeit grundsätzlich beibehalten: Verbindliche Richtlinien könnten eine geeignete Massnahme sein, «sofern die Gemeinden selbst keine verlässliche Verständigung mehr erwirken können».

Keine konkrete Lösung

Die dritte Motion wurde gemeinsam von allen Fraktionen ausser der SVP eingereicht. Sie stellen eine schleichende Entsolidarisierung zwischen den Gemeinden fest und fordern die Regierung zum Handeln auf, sollte sich der Trend fortsetzen. Sie schlagen vor, dass die Regierung Sozialhilfe-Richtlinien für verbindlich erklären muss, sobald dies von einem Quorum aus zwei Dritteln der St. Galler Gemeinden verlangt wird oder wenn zehn Gemeinden die empfohlenen Ansätze unterschreiten.

Die Stossrichtung dieser Motion wird unterstützt von der Regierung - allerdings nicht die darin enthaltenen Vorgaben. Sie schlägt stattdessen eine umfassende Revision des Sozialhilfegesetzes vor und will sich dafür nicht durch konkrete Lösungsansätze einschränken lassen. Eine Anpassung des Gesetzes sei allein schon mit Blick auf die überwiesenen Vorstösse angezeigt, erklärte sie.

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