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Religionsgemeinschaften Gesetz regelt Status Quo

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Regierung und vorberatende Kommission sind sich einig
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 15.03.2018.
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Neben den Landeskirchen und der jüdischen Gemeinde soll auf zusätzliche Anerkennungsmöglichkeiten von religiösen Gemeinschaften im Kanton St. Gallen verzichtet werden. Damit folgt die Kommission, welche das neue Gesetz für den Kantonsrat vorbereitet, der Meinung des Regierungsrats.

Kantonale Anerkennung diskutiert

Thema bei der Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf war die Möglichkeit, dass privatrechlich organisierte Religionsgemeinschaften eine kantonale Anerkennung erhalten können, so beispielsweise muslimische Gemeinschaften oder orthodxe Kirchen. Diese Gemeinschaften hätten dafür verschiedene Bedingungen - etwa finanzielle Transparenz - erfüllen müssen.

Es ging dabei vor allem um eine symbolische Wirkung.
Autor: Erwin Böhi Präsident vorberatende Kommission

Die Regierung verzichtete darauf, diese Möglichkeit in die Vorlage einzubeziehen: Die Vernehmlassungsantworten seien negativ ausgefallen.

Auch die Kommission hat über die Möglichkeit von kantonalen Anerkennungen diskutiert. Sie sei «einhellig der Meinung», dass für eine kantonalen Anerkennung zum heutigen Zeitpunkt «keine Veranlassung» besteht, sagt Kommissionspräsident Erwin Böhi gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF 1.

Status Quo

Im Kanton St. Gallen sind vier Religionsgemeinschaften öffentlich-rechtlich anerkannt: Der Katholische Konfessionsteil, die Evangelisch-Reformierte Kirche, die Jüdische Gemeinde sowie die christkatholische Kirchgemeinde.

Dazu gibt es bisher mehrere Erlasse. Sie werden nun in einem neuen Gesetz über die Religionsgemeinschaften zusammengeführt. Dies sei in der Kommission unbestritten gewesen, sagt Erwin Böhi weiter.

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