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Rückvergütung Solarstrom Klage gegen SAK-Tarifsenkung möglich

Die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) passen auf den 1. Januar 2018 die Rücklieferungspreise an. Betreiber von Solaranlagen bekommen deshalb für die Kilowattstunde Strom nur noch 4,23 statt 15 Rappen. Möglich macht die Anpassung eine Verfügung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission.

Diese hat entschieden, dass der ökologische Mehrwert nicht zwingend mit dem Rücklieferpreis verrechnet werden muss. Die SAK passen deshalb ihr Produkt an: Für Solarstrom gibt es einen Grundpreis. Wer mehr möchte, kann ihn auf der SAK-Plattform der Naturstrombörse verkaufen.

Der Entscheid sei minimalistisch, sagt Solaringenieur Diego Fischer vom Verein unabhängiger Energieerzeuger (Vese). Er regt deshalb an, die Beurteilungspraxis von einem Gericht überprüfen zu lassen, denn die Kriterien für den Rückvergütungs-Tarif seien nicht in Stein gemeisselt.

Grosse Unterschiede

Während in den meisten Schweizer Kantonen grosse Elektrizitätsgesellschaften den Ton angeben, sind in der Ostschweiz mehrheitlich kleine Gemeindeunternehmen für die Strombeschaffung verantwortlich. Die Preise sind deshalb unterschiedlich.

Am wenigsten gibt es für Solarstrom in Bürglen TG (2,80 Rp./kWh) und Davos GR (3,59 Rp./kWh), am meisten in Amlikon-Bissegg TG und Andwil SG (25 Rp./kWh) und Arosa GR (20 Rp./kWh).

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