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Ostschweiz Sozialhilfe ohne Arbeitsstelle

Auch ohne Arbeitsstelle können EU-Bürger in der Schweiz Aufenthaltsbewilligung und Fürsorge-Leistungen erhalten. Auch im Kanton St. Gallen gibt es auch solche Fälle, jedoch nur wenige.

Der Artikel der «NZZ am Sonntag» sorgte für Aufregung. Nicht nur EU-Bürger, welche in der Schweiz einen gültigen Arbeitsvertrag haben, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung. Auch Personen, die noch keine Stelle haben, bekommen von kantonalen Migrationsämtern eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Gemäss Justizministerin Sommaruga trifft dies auf rund 3000 EU-Bürger zu.

Im Kanton St. Gallen sind es laut Jürg Eberle, Leiter des Migrationsamtes St. Gallen, 30 bis 40 Fälle pro Jahr. Die Gefahr: hat ein EU-Stellensuchender eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz, hat er auch Anspruch auf Sozialhilfe.

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Anzeichen für Missbrauch lassen sich nicht feststellen. (9.9.2013)
01:54 min
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In der Stadt St. Gallen sind dem Leiter der Sozialen Dienste, Patrick Müller, gerade einmal drei Fälle bekannt. Dass diese Stellensuchenden darauf aus sind, die Schweizer Sozialhilfe auszunutzen, könne man nicht feststellen, sagt Müller gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von SRF1.

Um den Trend dieser Sozialhilfe-Anfragen zu überprüfen, stellen 30 Schweizer Städten will St. Gallen nun eine Studie zusammen. Diese untersucht, wie viele EU-Bürger in einem Jahr in der Schweiz Sozialhilfe beantragen und wie viele Unterstützung erhalten.

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