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Public Corporate Governance oder die Frage nach der Balance (26.02.2015)
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Ostschweiz Spannungsfeld zwischen Markt und Politik

Die St. Galler Kantonalbank, das Spital Thurgau, die Appenzeller Bahnen: Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Es gilt die richtige Balance zu finden zwischen politischem Einfluss und unternehmerischer Handlungsfreiheit. Das Zauberwort lautet: «Public Corporate Governance».

Übersetzt bedeutet «Public Corporate Governance» etwa die Führung von öffentlichen Unternehmen. Es geht um die Fragen: Wie ist ein Unternehmen, an welchem die öffentliche Hand beteiligt ist, organisiert? Wie wird es geführt und wer soll es beaufsichtigen? Soll dafür ein Regierungsmitglied im Verwaltungsrat sitzen oder eine Strategie festgelegt werden, damit sich der Staat danach aus der operativen Tätigkeit ausklinken kann?

Ein Beispiel:

Im Verwaltungsrat einer Parkgarage sitzt ein
Regierungsratsmitglied. In seiner Funktion als Verwaltungsrat besteht das
Interesse, Gewinn zu erzielen. Also könnte er die Parkgebühren erhöhen.
Als Mitglied der Regierung vertritt er aber das Volk und seine
Interessen. In dieser Rolle würde er sich dafür einsetzen, die
Parkgebühren zu senken. Es besteht ein Interessenkonflikt.

«Immer dann wenn ein Unternehmen im freien Markt tätig ist, Konkurrenz hat und Kunden orientiert handeln muss, macht es keinen Sinn, dass ein Mitglied der Regierung im Verwaltungsrat sitzt», so Roger Sonderegger, Projektleiter für Public Corporate Governance an der Universität St. Gallen.

Eigentümerstrategie als Lösung

Der Kanton als Eigentümer oder Mehrheitsbeteiligter kann eine Eigentumsstrategie erlassen. Dort gibt er vor, worauf das Unternehmen zu achten hat. Er legt die Strategie fest. Bei der Abfallentsorgung könnte dies beispielsweise Ökologie sein. So wäre für das Unternehmen klar, dass es Entscheide fällen muss, die ökologisch sind. Ein Regierungsmitglied ist in diesem Fall in einem Verwaltungsrat nicht mehr notwendig.

Der Kanton Thurgau hat beim Spital, bei der Kantonalbank und auch bei dem Elektrizitätswerk eine solche Eigentümerstrategie definiert. Vor vier Jahren wurde im Thurgau ein 4-Kreis-Modell erstellt um die Unternehmen in eine Kategorie einzuteilen. Die Erfahrungen seien positiv, so Mario Brunetti vom Departement Finanzen und Soziales. Man habe die Richtlinen sofort umgesetzt.

Anders sieht es in den beiden Appenzeller Kantonen aus. Dort gibt es noch keine Strategie zur Public Corporate Governance.

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