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Ostschweiz St. Gallen: Millionen-Kredit für Ausgliederung der Pensionskasse

Auf Kanton folgt die Stadt: St. Gallen muss die Pensionskasse ausgliedern. So schreibt es der Bund vor. Die Ausgliederung erfolgt auf den 1. Januar 2014. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten am 22. September.

Die Stimmberechtigten der Stadt St. Gallen entscheiden über zwei Fragen. In einer ersten Frage geht es darum, ob sie der Anpassung der Gemeindeordnung zustimmen. Die Zustimmung ist Grundlage für die Ausgliederung der städtischen Versicherungskasse.

216-Millionen-Kredit

In der zweiten Frage geht es um einen Kredit in der Höhe von rund 216 Millionen Franken. Das Geld wird für die vollständige Ausfinanzierung benötigt. Nach der Ausfinanzierung liegt der Deckungsbeitrag bei 100 Prozent, und nicht wie bis anhin bei 87 Prozent, die Staatsgarantie entfällt.

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Doppeltes Ja empfohlen (5.9.2013)
01:06 min
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Stadtrat empfiehlt Ja

Stadtrat und Stadtparlament empfehlen ein doppeltes Ja. Widerstand gegen die Vorlage gibt es kaum. Nach der Ausgliederung ist die Pensionskasse der städtischen Angestellten eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt und nicht mehr Teil der Stadtverwaltung. Für die städtischen Angestellten bedeutet dies zudem, dass sie nicht wie bis anhin mit 63 Jahren, sondern erst mit 65 Jahren pensioniert werden.

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