Der Kanton St. Gallen passt sein Sozialhilfegesetz an und will mit der neuen Vorlage rasch griffigere Regeln bei der finanziellen Hilfe umsetzen. Kern der Vorlage sei die Stärkung der Solidarität der Gemeinden, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Mit überarbeiteten Regeln soll unter anderem Klarheit geschaffen werden, wann die Regierung entsprechende Richtlinien (etwa der Skos) für allgemein verbindlich erklären kann. Neben einer Verschärfung der Sanktionen und der Klärung der Anspruchsberechtigung wird auch der unbestrittene Grundsatz verankert, dass persönliche Sozialhilfe die soziale und berufliche Integration fördern muss, wie es in der Mitteilung des Kantons weiter heisst.
Die kantonalen Regelungen zur Sozialhilfe bestehen seit Ende der 1990er und waren seither weitgehend unverändert. Im November 2014 beauftragte der Kantonsrat die Regierung, einen grössere Revision des Gesetzes in die Hand zu nehmen.