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St. Galler Baulandreserven Auszonen Ja oder Nein - der Kapazitätsindex zeigt's

Die Landschaft soll geschützt werden. Seit der nationalen Abstimmung zum Raumplanungsgesetz ist das klar. Nur – welche Gemeinde braucht überhaupt noch Bauland oder muss Bauland auszonen? Dafür gibt es im Kanton St. Gallen ein spezielles Berechnungsmodell.

Ursprünglich war die Rede davon, dass 13 St. Galler Gemeinden Bauland auszonen müssen. Die meisten im Toggenburg. Nach den neusten Berechnungen sind es noch elf Gemeinden. Diese müssen Grundstücke auszonen, die heute in der Bauzone sind, auf denenaber kein Haus gebaut wurde.

Hier wird ausgezont:

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Wildhaus, Nesslau, Ebnat-Kappel, Neckertal, Oberhelfenschwil, Lichtensteig, Hemberg, Mosnang, Flums, Grabs und Pfäfers.

Der Kapazitätsindex bestimmt, wer auszonen muss. Dieser Index wurde vom Kanton St. Gallen entwickelt. Er berechnet, in welchen Gemeinden künftig mehr Leute leben und welche Möglichkeiten zum Bauen bleiben. Daraus ergibt sich ein Wert. Jene Gemeinden, die unter diesem Wert liegen, müssen auszonen.

Die neusten Berechnungen haben ergeben, dass Wattwil und Sennwald nicht auszonen müssen. In Wattwil und in Sennwald herrschte in den letzten vier Jahren eine rege Bautätigkeit. Ob das Bauland gut genutzt wurde, das habe der Kanton nicht überprüft, sagt Martin Schmid vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen.

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