Die Vorgeschichte: Nach den Diskussionen um ein Kopftuchverbot in der Schulgemeinde St.Margrethen waren 2015 aus dem St. Galler Kantonsrat verschiedene Vorstösse eingereicht worden, in denen es unter anderem um Bekleidungsvorschriften ging. In einer von der Ratsmehrheit unterstützten Motion hatte dabei die SVP-Fraktion ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum gefordert.
Der Vorschlag der Regierung: Die Regierung arbeitete einen Entwurf für verschiedene gesetzliche Regelungen aus, sprach sich aber gegen ein generelles Verhüllungsverbot aus. Es bestehe kein öffentliches Interesse daran. Sie schlug vor, im Übertretungsgesetz festzuschreiben, dass künftig im Kontakt mit Behörden und Amtsstellen das Ablegen der Gesichtsverhüllung verlangt werden kann.
Die Meinung der Kommission: Die vorberatenden Kommission ging dies zu wenig weit. Sie verlangte eine rigidere Lösung. Danach soll bestraft werden können, wer im öffentlichen Raum eine Gesichtsverhüllung trägt, falls die Person damit «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet».
CVP und SVP für Verbot
Bei der Debatte am Nachmittag verlangte die SVP-Fraktion, der Motionsauftrag für ein Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum sei umzusetzen. Es gehe dabei um ein Zeichen «gegen den frauenfeindlichen religiösen Extremismus». Auch die CVP sprach sich für den Kommissionsvorschlag aus. Dagegen wehrten sich FDP, GLP sowie die SP-Grüne-Fraktion. Es handle sich dabei um eine reine Symbolpolitik, die nicht umsetzbar sei, hiess es etwa aus den Reihen der FDP.
Regierungsrat Martin Klöti (FDP) warb für einen «pragmatischen Kompromiss» und wehrte sich gegen «Angstpolitik auf Vorrat».Schliesslich sprach sich aber die Mehrheit des Kantonsrats mit 59 gegen 54 für den Vorschlag der vorberatenden Kommission aus. Der Vorlage steht allerdings im November noch eine zweite Lesung bevor.
Tessin sagt Ja, Glarus lehnt ab
An der Landsgemeinde im Mai 2017 sprach sich die Glarner Landsgemeinde gegen ein Verhüllungsverbot aus. Auch Regierung und Landrat hatten sich gegen das Verbot ausgesprochen. Der Entscheid an der Landsgemeinde fiel deutlich aus, im Verhältnis von zwei zu eins. Bislang gibt es im Kanton Tessin ein Verhüllungsverbot. |