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Schmutzige Bauarbeiterschuhe und oranger Helm.
Legende: Die Baustelle auf dem Schloss Sonnenberg wird vom Kanton überwacht. Keystone
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Streit mit Gewerkschaft Schlossherr zieht Unia vor Gericht

Die Gewerkschaft Unia kritisiert den Besitzer des Schlosses Sonnenberg im Kanton Thurgau. Dieser will die historische Anlage renovieren. Dieser will die historische Anlage renovieren. Die Renovation des Hauses wird von der Schloss & Gut
Sonnenberg AG durchgeführt. Gemäss Angaben der Denkmalpflege geht es um Investitionen in der Höhe von bis zu 20 Millionen Franken. Rund eine Million finanzieren der Bund, der Kanton Thurgau und die Gemeinde Stettfurt: Das Geld wird wegen des Schutzstatus des Gebäudes zur Verfügung gestellt.

Weniger als 3'000 Franken im Monat

Gemäss Unia wurden die Bauarbeiter auf dem Schlossareal in den vergangenen Jahren von der Schloss & Gut Sonnenberg AG zu Tieflöhnen angestellt. Mediensprecher Stefan Brülisauer bezieht sich auf Lohnabrechnungen und Arbeitsverträge. Daraus werde ersichtlich, dass die Arbeiter bei einer 50-Stunden-Woche weniger als 3'000 Franken im Monat verdienten. Von einem orts- und branchenüblichen Lohn könne also keine Rede sein.

Persönlichkeit verletzt?

Schlossbesitzer Christian Baha, österreichischer Unternehmer, setzt sich zur Wehr: Ende November kommt es vor dem Bezirksgericht Frauenfeld zu einer Verhandlung. Baha fühlt sich von der Unia in seiner Persönlichkeit verletzt. Mit einer vorläufigen Verfügung erwirkte er im Februar 2017, dass die Unia ihn nicht mehr als schlechten Arbeitgeber bezeichnen darf. Die Unia sieht der Verhandlung gelassen entgegen, sagt Brülisauer. Die Tieflöhne könne er belegen. Für eine Stellungnahme waren Christian Baha und sein Anwalt nicht erreichbar.

Über die aktuellen Verhältnisse auf der Baustelle hat die Gewerkschaft keine Kenntnis. Den Unia-Mitarbeitern ist der Zutritt auf die Baustelle untersagt. Zwar hätten die Schlossbesitzer in Aussicht gestellt, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern, überprüfen lasse sich dies derzeit aber nicht, so der Unia-Sprecher.

Ein Fall für die Arbeitsmarktaufsicht

Ein Fall für die Arbeitsmarktaufsicht
Der Fall Sonnenberg beschäftigt auch die Thurgauer Arbeitsmarktaufsicht.
Im Rahmen der Vorwürfe ging es gemäss Daniel Wessner, Leiter des Amts
für Arbeit und Wirtschaft, zunächst um die Frage der Zuständigkeit: Ob
die paritätische Kommission oder die tripartite Kommisson im Fall
Sonnenberg Ansprechpartner ist. Aufgrund der Qualifikationen der
Bauarbeiter wurde entschieden, dass die tripartite Kommission zuständig
ist. Die Arbeiter sind also nicht einem Gesamtarbeitsvertrag
unterstellt. Wie Daniel Wessner gegenüber Radio SRF sagt, hätten die
Arbeiter weder fachlich noch aufgrund ihrer Ausbildung das Level eines
Gesamtarbeitsvertrags erfüllt. Seit den intensiven Gesprächen mit dem
Schlossbesitzer sei die Situation anders. Seit Frühjahr 2017 seien keine
fraglichen Umstände mehr festgestellt worden.

SRF1, Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden, 06.32/17.30 Uhr

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