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Ostschweiz Teufen: Aufsichtsbeschwerde abgewiesen

Der Ausserrhoder Regierungsrat verhängt keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen gegen den Gemeinderat von Teufen. Die Aufsichtsbeschwerde ist Teil des juristischen Nachspiels zum Debakel rund um das Schiesssportrzentrum.

Der Bau des Schiesssportzentrum in Teufen führte zu Kostenüberschreitungen. Statt knapp zwei Millionen Franken kostete das Zentrum gut drei Millionen. Der Gemeinderat der Ausserrhoder Gemeinde geriet dabei in die Kritik. Insbesondere wurde einem - inzwischen zurückgetretenen - Gemeinderat, der gleichzeitig in der Träger-Genossenschaft der Schiesszentrum angehörte, ungetreue Amtsführung vorgeworfen.

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Der Gemeinderat hat Transparenz geschaffen (2.9.2014)
01:30 min
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Vor gut einem Jahr reichte eine Privatperson sowohl eine Strafanzeige ein als auch eine Aufsichtsbeschwerde bei der Ausserrhoder Regierung.

Die Ausserrhoder Regierung hat die Beschwerde nun abgewiesen, wie sie am Montag mitteilte. Der Gemeinderat habe zwar zugunsten des Schiesszentrums seine Kompetenzen überschritten. Für den Regierungsrat sei aber entscheidend gewesen, dass der Gemeinderat die Vorgänge extern untersuchen liess und gegenüber den Stimmberechtigten bereits Transparenz herstellte. Weitere Massnahmen drängten sich aus aufsichtsrechtlicher Sicht darum nicht auf.

Weiterhin hängig ist die Strafanzeige gegen den Gemeinderat von Teufen

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