Die ganze Geschichte
- Der erste Bundesgerichtsentscheid Der erste Bundesgerichtsentscheid
- Der zweite Bundesgerichtsentscheid Der zweite Bundesgerichtsentscheid
- Neustart für die Erweiterung des Kunstmuseums Neustart für die Erweiterung des Kunstmuseums
- Kantonsrat schränkt Regierung ein Kantonsrat schränkt Regierung ein
- Sanierung eilt Sanierung eilt
- Politisches Nachbeben Politisches Nachbeben
Das Thurgauer Kunstmuseum in der Kartause Ittingen muss saniert werden. Der Kanton und die Stiftung der Kartause Ittingen haben sich 2012 entschieden, das Kunstmuseum auch zu erweitern. Das Bundesgericht stoppte das Projekt, weil die Regierung und das Kantonsparlament bei der Kreditsprechung ihre Kompetenzen überschritten hatten.
Nach diesem Urteil überwies die Thurgauer Regierung knapp 600'000 Franken an die Stiftung. Damit sollten Planungs- und Projektierungskosten bezahlt werden.
Geld zurück
Fünf Bürger, welche anonym bleiben wollen, haben nun eine Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht eingereicht. Die nachträgliche Überweisung habe keine rechtliche Grundlage.
Die Beschwerdeführer verlangen, dass die Stiftung die knapp 600'000 Franken an den Kanton zurückbezahlt. Das Geld stammt aus dem Lotteriefonds.
Regierung wartet ab
Die zuständige Regierungsrätin Monika Knill will auf Anfrage kein Interview geben. Sie schreibt: «Der Regierungsrat hat Kenntnis genommen von einer eingegangenen Beschwerde gegen ihn beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau. Die Beschwerde ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens, daher erfolgen zum jetzigen Zeitpunkt keine weitergehende Auskünfte oder Kommentierungen.»
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 12:03/17:30 Uhr