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Tödlicher Gleitschirm-Unfall St. Galler Kantonsgericht bestätigt Freispruch für Fluglehrer

Der tödliche Flug: Bei einem Übungsflug im Juli 2013 sollte die damals 33-jährige Frau den Anweisungen des Fluglehrers folgen, der mit ihr vom Boden aus per Funk in Kontakt war. Bei einer der Übungen klappte eine Seite des Gleitschirms ein. Der Fluglehrer wies die Frau an, den Notfallschirm auszulösen. Die Frau zeigte keine Reaktion. Ob sie vor Panik wie gelähmt war, die Kommandos nicht hörte oder ob sie das Rettungssystem aus anderen Gründen nicht auslösen konnte, liess sich nicht feststellen. Sie stürzte ab und starb.

Die erste Instanz: Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Fluglehrer Mitte 2016 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Die Angehörigen akzeptierten den Entscheid nicht und fochten das Urteil an.

Die zweite Instanz: An der Berufungsverhandlung am Dienstag warf der Anwalt des Privatklägers dem Fluglehrer eine ganze Reihe von Fehlern vor. Der Verteidiger erklärte dagegen, dass es sich bei der verunglückten Frau keinesfalls um eine Anfängerin gehandelt habe. Es gebe bei dieser Sportart ein Grundrisiko. Das Urteil des Kantonsgerichts, ebenfalls ein Freispruch, ist noch nicht rechtskräftig.

Kunde trägt das Risiko

Wer beispielsweise eine Gleitschirmausbildung macht oder sich an einer geführten Bergtour beteiligt, der trägt das Risiko selber. Je grösser das Wagnis, das er eingeht, desto kleiner ist die Chance, dass seine Unfallversicherung die Folgen eines allfälligen Unfalls voll deckt. Der Veranstalter trägt nur jene Schäden, die beispielsweise durch mangelhaftes Material oder Fehler des Personals verursacht werden. Experten raten Sportlern, die hohe Risiken eingehen wollen, zu einer Zusatzversicherung. (trap)

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