Bis Ende 2012 zählte der Kanton Appenzell Ausserrhoden 20 Vormundschaftsbehörden. Heute gibt es noch eine Behörde, nämlich das KESB. Seit Anfang Jahr gilt das neue Kinder- und Erwachsenenschutzrecht.
Früher waren oft Laiengremien dafür verantwortlich, ob jemand bevormundet wurde – zum Beispiel der Gemeinderat. An ihrer Stelle sind nun Fachleute wie Psychologen und Juristen für diese heiklen Fragen zuständig. Elf Vollzeitstellen darf die Behörde im Kanton Appenzell Ausserrhoden besetzen.
Melde-Hemmschwelle sinkt
Die Leiterin des KESB im Ausserrhodischen, Jolanda Oelke, geht nicht davon aus, dass es mehr Vorfälle gibt. Sie geht viel mehr davon aus, dass die Bevölkerung sich vermehrt traut, sich bei der Behörde zu melden.«Es ist heute anonymer wenn man aus dem Vorderland einen Fall in Herisau meldet und nicht bei der eigenen Gemeinde», so Oelke.
Je nach Fall kann es bis zu einer dreimonatigen Wartezeit kommen. Akkute Fälle würden aber sofort behandelt, so Oelke gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» vond Radio SRF1.