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Ostschweiz Umteilung von Weilerzonen: Wertverlust befürchtet

Der Bund fordert mit seiner Raumplanung vom Kanton Thurgau, dass Weiler mit weniger als fünf Häuser aus der Weilerzone in die Erhaltungszone umgeteilt werden. Die Betroffenen befürchten dadurch einen Wertverlust. Betroffen wären 15 von 230 Weiler.

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Auf Augenschein im Weiler (29.09.2015)
02:19 min
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Der Thurgauer Weiler Klösterli liegt im Oberthurgau an der Hauptstrasse zwischen Lömmenschwil und Neukirch. Der Wiler besteht aus drei Gebäuden. Einer ehemaligen Käserei, einem ehemaligen Saustall und einem Wohnhaus. Geht es nach der Raumplanung des Bundes, ist das Klösterli einer von 15 Thurgauer Weilern, welche für die Weilerzone zu klein sind. Die Diskussionen darüber laufen. Fallen die Weiler aus der Weilerzone, kommen sie in die Erhaltungszone. Dann sind keine Neu- oder Umbauten mehr möglich, nur noch der Erhalt der aktuellen Situation.

Landschaftsbild gefährdet

Gemeindepräsident Stephan Tobler befürchtet, dass die Erhaltungszone der Weiler das Landschaftsbild negativ beeinflusst. Niemand sei bereit, in einen Weiler zu investieren, welcher nicht verändert werden darf. Die Folge seien verlotterte Weiler. Weiter befürchtet Stephan Tobler, dass die Besitzer der Liegenschaften mit Schadenersatzklagen an die Gemeinde gelangen würden. Land welches in der Erhaltungszone liegt ist nämlich weniger wert als Land in der Weilerzone.

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