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Bundesgericht Verwaltungsgericht muss nochmals über die Bücher

Die Einsprache eines Einwohners in Münsterlingen gegen das geplante Herz-Neuro-Zentrum Bodensee ist noch nicht vom Tisch. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau muss auf Geheiss des Bundesgerichts nochmals prüfen, ob der Mann berechtigt war, Einsprache gegen die Baubewilligung zu machen.

Der Mann wohnt rund 300 Meter vom geplanten Herz-Neuro-Zentrum entfernt. Dieses soll gleich beim Kantonsspital Münsterlingen gebaut werden. Auf seine Einsprache gegen die Baubewilligung trat die Gemeinde nicht ein.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies im November 2015 einen Rekurs des Mannes ab, soweit es darauf eintrat. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil aufgehoben.

Das Gericht hält fest, dass die vom geplanten Zentrum ausgehenden Lichtimmissionen Auswirkungen auf die Wohnsituation des Beschwerdeführers haben könnten.

Das Verwaltungsgericht muss die Legitimationsfrage deshalb nochmals unter diesem Gesichtspunkt beurteilen. Kommt es zu einer positiven Antwort, müsste die Einsprache des Anwohners inhaltlich behandelt werden.

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