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Ostschweiz Verwaltungsgericht Thurgau muss Einbürgerung neu prüfen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines kosovarischen Ehepaars gutgeheissen, das 2013 von der Gemeindeversammlung Uttwil nicht eingebürgert wurde. Das Thurgauer Verwaltungsgericht muss den Fall nun nochmals prüfen.

Wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt, hat das Verwaltungsgericht gegen das Verbot der formellen Rechtsverweigerung und den Anspruch auf rechtliches Gehör verstossen. Es habe Rügen des Ehepaars bezüglich des Willkürverbots und der Rechtsgleichheit schlicht nicht geprüft.

Auch hinsichtlich der Sprachkenntnisse bleiben Fragen offen. So hatte der Gemeinderat die Einbürgerungswilligen einen Aufsatz verfassen lassen zu «Themen von einer gewissen Komplexität».

Das Bundesgericht erachtet dieses Vorgehen als problematisch. Um die mit der Staatsbürgerschaft verliehenen politischen Rechte wahrnehmen zu können, sei vor allem Lese- und Hörverständnis gefragt, für die gesellschaftliche Integration die mündliche Ausdrucksfähigkeit.

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