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Ostschweiz Weniger Subventionen für Tierquäler

Weil ein Thurgauer Bauer gegen die Bestimmungen des Tierschutzes verstossen hatte, wurden ihm durch das Landwirtschaftsamt des Kantons die Direktzahlungen für das Jahr 2013 gekürzt. Der Bauer reichte eine Beschwerde ein, diese wurde nun jedoch vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.

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Verurteilung und Rüge (14.08.2015)
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Die Vorinstanzen waren zum Schluss gekommen, dass dem Landwirt nach verschiedenen Kürzungen und Verrechnungen – auch bezüglich vergangener Jahre – Direktzahlungen von rund 33'000 Franken auszuzahlen sind. Der Mann forderte für das Jahr 2013 jedoch rund 145'000 Franken.

Bei Kontrollen war festgestellt worden, dass zahlreiche Pferde, Ponys und Esel auf zu engem Raum gehalten wurden. Auch bei mehreren Rindviechern waren die Liegeplätze zu schmal. Weil die Hofentwässerung mangelhaft war, kam es ausserdem zu den Beanstandungen hinsichtlich der Gewässerschutzbestimmungen.

Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem ausführlichen Urteil fest, dass die Vorinstanzen korrekt vorgegangen sind und die Kürzung der Direktzahlungen zurecht erfolgt ist. Der Landwirt ist bei den Thurgauer Behörden kein Unbekannter. Er wurde unter anderem wegen Tierquälerei in Zusammenhang mit seinen Pferden verurteilt.

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