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Frau sitzt auf dem Sofa. Die Arme vor das Gesicht geschlagen.
Legende: Mit der Trennung hört die Gewalt oft nicht auf: In ca. 50% der Stalkingfälle handelt es sich um Expartner. Keystone
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Revision des Polizeigesetzes Wenn Gewalt mit der Trennung nicht aufhört

Im Kanton St. Gallen kann die Polizei Täter von Häuslicher Gewalt kurzfristig aus der Wohnung wegweisen. Kommt es später zu einer Trennung und die Belästigung des verlassenen Partners hört nicht auf, sind der Polizei die Hände gebunden. Fachleute fordern deshalb eine Revision des Polizeigesetzes.

Situation im Kanton St.Gallen: Beginnt mit einer Trennung das Stalking - also das beabsichtigte und wiederholte Nachstellen und Belästigen einer Person - kann die Polizei im Kanton St. Gallen nicht viel tun. Es braucht eine Anzeige und dann beginnt ein zivilrechtliches und langwieriges Verfahren, bei dem die Beweislast beim Opfer liegt. Fachleute fordern deshalb eine Revision des Polizeigesetzes: Damit die Polizei die gewaltausübende Personen nicht nur wegweisen kann, sondern auch kurzfristig ein Annäherungs- und Kontaktverbot aussprechen kann, falls es zu Stalking kommt.

Mögliche Lösung: Im Kanton Zürich und im Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt man das Annäherungs- und Kontaktverbot im Polizeigesetz schon. In Artikel 17a heisst es: «Die Kantonspolizei kann eine Wegweisung, ein Rückkehr-, ein Annäherungs- und ein Kontaktverbot gegen eine Person aussprechen, welche einer anderen Person nachstellt oder sie bedroht.»

Umsetzung: Die Problematik sei bekannt und eine Gesetzesrevision des Polizeigesetzes werde Anfang Sommer in die Vernehmlassung kommen, schreibt Hans-Rudolf Artha, Generalsekretär im Polizei- und Justizdepartement des Kantons St.Gallen auf Nachfrage des Regionaljournals Ostschweiz. Konkret werde die Ausweitung des Wegweisungsrechts in ein Annäherungs- und Kontaktverbot vorgeschlagen.

Stalking und Häusliche Gewalt

In ca. 50% der Stalkingfälle handelt es sich beim Stalker um den Expartner (Jens Hoffmann 2005)
Je besser sich Täter und Opfer kennen, desto höher ist das Gewaltrisiko (Jens Hoffmann 2005)
Eine intime Vorbeziehung zwischen Stalker und Opfer ist mit Abstand das grösste Risiko für (schwere) Gewalt (Meloy 2007)
Häufige Risikodynamiken für Gewalt sind Auseinandersetzungen im Rahmen des Trennungsprozesses, Kinder, Eigentum, Finanzen (Greuel und Petermann 2007)
In einer Mehrheit aller Tötungsdelikte von Frauen durch ihren früheren Partner trat im Vorfeld Stalkingverhalten auf (Meloy 2002)
Es gibt mehr physische Gewalt, psychische Gewalt und sexuelle Gewalt, wenn es gemeinsame Kinder mit dem Ex-Partner gibt (Voss 2009)

SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 6:32 Uhr; schüp

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